Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 1. März 2026 · Wirksam ab: 1. März 2026

1. Definitionen

«Brienzwerk» / «wir»: Brienzwerk AG, Langstrasse 92, 8004 Zürich.

«Teilnehmende/r» / «Sie»: Natürliche oder juristische Person, die einen Kurs bei Brienzwerk bucht oder in Anspruch nimmt.

«Kurs»: Jedes von Brienzwerk angebotene Weiterbildungsprogramm, einschliesslich Unternehmensfinanzierung, Startup Aufbau und Lean Management.

«Vertrag»: Die Vereinbarung zwischen Brienzwerk und den Teilnehmenden, zustande gekommen durch Anmeldung und Bestätigung.

2. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese AGB gelten für alle Kursanmeldungen und Dienstleistungen von Brienzwerk. Der Vertrag kommt zustande, wenn Brienzwerk die Anmeldung schriftlich bestätigt. Teilnehmende müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die Kapazität besitzen, rechtlich bindende Vereinbarungen einzugehen.

3. Kursangebot und Leistungen

Brienzwerk bietet folgende Programme an:

  • Unternehmensfinanzierung (10 Wochen, CHF 390)
  • Startup Aufbau und Inkubation (14 Wochen, CHF 2'100)
  • Lean Management (8 Wochen, CHF 4'100)

Alle genannten Leistungen (Unterlagen, Zertifikat) sind im Kurspreis enthalten, sofern nicht anders angegeben. Brienzwerk behält sich vor, Kursformate und -inhalte zu aktualisieren, ohne den Kern des vereinbarten Programms zu verändern.

4. Zahlungsbedingungen

Die Kursgebühr ist innert 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen, spätestens jedoch vor Kursbeginn. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

Auf Anfrage kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Unternehmen können Kurse direkt für Mitarbeitende buchen; die Rechnung wird auf den Arbeitgeber ausgestellt.

5. Anmeldung und Teilnahme

Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website. Brienzwerk bestätigt die Anmeldung per E-Mail. Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.

Für den Erhalt des Zertifikats ist eine Anwesenheit von mindestens 80% der Kurseinheiten sowie die vollständige Bearbeitung der Abschlussaufgabe erforderlich.

6. Stornierung und Rückerstattung

Stornierung durch Teilnehmende:

  • Bis 30 Tage vor Kursbeginn: vollständige Rückerstattung
  • 14–29 Tage vor Kursbeginn: 50% Rückerstattung
  • Weniger als 14 Tage vor Kursbeginn: keine Rückerstattung

Bei Stornierung kann ein Ersatz durch eine andere Person aus demselben Unternehmen oder Umfeld benannt werden.

Absage durch Brienzwerk: Bei Kursabsage durch Brienzwerk (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) wird die Kursgebühr vollständig erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

7. Geistiges Eigentum

Alle Kursunterlagen, Folien, Fallstudien und Materialien sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Brienzwerk oder der jeweiligen Dozierenden. Teilnehmende erhalten ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung ohne schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet.

8. Vertraulichkeit

Teilnehmende verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Kurses über andere Teilnehmende, Unternehmen oder Fallstudien bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der betroffenen Personen weiterzugeben.

9. Haftungsbeschränkung

Brienzwerk haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weiterbildungsinhalte werden nach bestem Wissen und auf dem aktuellen Stand der Praxis vermittelt, stellen jedoch keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Die Verantwortung für Entscheidungen auf Basis der Kursinhalte liegt bei den Teilnehmenden. Brienzwerk schliesst jede Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden aus.

10. Verhaltensregeln

Von allen Teilnehmenden wird ein respektvoller Umgang erwartet. Diskriminierende, beleidigende oder störende Verhaltensweisen können zum Ausschluss aus dem Kurs führen, ohne Anspruch auf Rückerstattung. Brienzwerk hat das Recht, Personen bei schwerwiegendem Fehlverhalten vom Kurs auszuschliessen.

11. Kündigung und Beendigung

Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Brienzwerk kann den Vertrag kündigen, wenn Teilnehmende gegen diese AGB verstossen oder den Kursbetrieb stören. Bei berechtigter Kündigung durch Teilnehmende wird eine anteilige Rückerstattung für nicht abgehaltene Kurseinheiten gewährt.

12. Streitbeilegung und anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

Bei Streitigkeiten empfehlen wir zunächst eine einvernehmliche Lösung auf dem Korrespondenzweg. Sollte keine Einigung erzielt werden, steht der ordentliche Rechtsweg offen.

Kontakt für rechtliche Anfragen: [email protected]

13. Allgemeines

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Brienzwerk und den Teilnehmenden dar und ersetzen alle früheren Absprachen.

Änderungen dieser AGB werden den Teilnehmenden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die fortgesetzte Teilnahme nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung.